POLIZEI WIEN (@LPDWien) twitterte um 8:01 AM on Do., Apr. 02, 2020:
Bei Fahrten ins Freie dürfen sich außer dem Lenker nur Haushaltsangehörige im KFZ befinden. Bei Fahrten zu beruflichen Zwecken, zur Deckung v. Grundbedürfnissen oder Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person auch Haushaltsfremde, wenn die Anwesenheit erforderlich ist.
(https://twitter.com/LPDWien/status/1245592085878558722?s=03)
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Bei Fahrten ins Freie dürfen sich außer dem Lenker nur Haushaltsangehörige im KFZ befinden. Bei Fahrten zu beruflichen Zwecken, zur Deckung v. Grundbedürfnissen oder Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person auch Haushaltsfremde, wenn die Anwesenheit erforderlich ist.
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